Datensicherung Dresden

Airport Conference Centre

Björn von Festenberg
IT-Systemadministrator
Was ist eine Datensicherung?
Welche Möglichkeiten gibt es zur Datensicherung?
Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Der Datenschutzbeauftragte sollte sich auch kontinuierlich weiterbilden, da sich das Datenschutzrecht und die Technik ständig weiterentwickeln.
Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten muss ebenfalls gewährleistet werden. Das bedeutet einerseits, dass er keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Arbeit erhält (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Andererseits darf er keine Aufgaben und Pflichten ausüben, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Dazu zählen vor allem die Geschäftsführung, das Personalwesen oder IT-Verantwortliche.
Was kostet eine Datensicherung?
Bei einem kostenfreien Kennlerntermin erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den zu erwartenden Beratungsaufwand und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles Angebot. Dies umfasst grundsätzlich eine monatliche Bestellungspauschale sowie unseren Stundensatz.
Die Höhe der Pauschale ist von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl der enthaltenen Beratungsstunden abhängig.
Warum brauche ich eine Datensicherung?
Verpflichtend ist ein Datenschutzbeauftragter nach §38 BDSG für Unternehmen, die ständig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter müssen Unternehmen einen DSB benennen, die Verarbeitungen vornehmen, welche einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.