Externer Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zum betrieblichen Datenschutz zur Seite.
Unser erfahrenes Team aus TÜV-zertifizierten Experten unterstützt seit mehr als 15 Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen dabei, den Datenschutz rechtskonform und effizient zu gestalten.
EIN SCHRITT ZU MEHR GELASSENHEIT
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Instanz, die Unternehmen oder Organisationen dabei unterstützt, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen einzuhalten. Dabei achtet er darauf, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzeskonform erfolgt und unterstützt die Organisation darin, Datenschutz als festen Bestandteil ihrer Prozesse zu verankern. Gleichzeitig sorgt er für Klarheit und Sicherheit bei der Interpretation der komplexen DSGVO-Regelungen und minimiert so das Risiko von Datenschutzverstößen.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland müssen Unternehmen nach §38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt dies auch für Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der systematischen Überwachung von Personen oder der umfangreichen Verarbeitung von Gesundheitsdaten liegt. Ebenso ist ein Datenschutzbeauftragter nötig, wenn Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen oder Daten für Marktforschung nutzen.
Welche Aufgaben übernimmt ein DSB?
Ein Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Er übernimmt die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und fungiert als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Datenverarbeitung. Zusätzlich sensibilisiert er Ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen und hilft ihnen, potenzielle Datenschutzverstöße zu erkennen. Darüber hinaus sorgt er für eine lückenlose Datenschutzdokumentation, die alle relevanten Aufzeichnungen und Nachweise zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzanforderungen entwickeln sich ständig weiter – und Verstöße können erhebliche Folgen haben. Unser externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und optimal gegen Risiken geschützt ist.
Beim Datenschutzaudit prüfen wir Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen. Wir decken Schwachstellen auf, bewerten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und geben konkrete Empfehlungen.
Unsere Datenschutzberatung unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung individueller Konzepte und beantworten Ihre Fragen.
Als externer Datenschutzbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform handelt und beraten Sie in allen Datenschutzfragen.
In unseren Schulungen vermitteln wir Wissen zum Datenschutz und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für den Umgang mit Daten. Praxisnah, verständlich und auf Ihre Branche zugeschnitten.
Wir erstellen Datenschutzrichtlinien, die individuell auf Ihre Prozesse abgestimmt sind und Ihnen helfen, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Mit unserem Datenschutzsiegel zeigen Sie sichtbar Ihr Engagement für Datenschutz und dokumentieren die Einhaltung wichtiger Standards.
GEMEINSAM DURCH DEN DATENSCHUTZ DSCHUNGEL.
Dennis Schulz
Datenschutz
INTERNER VS. EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Falls Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie können gemäß Art. 37 Abs. 6 DSGVO einen eigenen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten bestimmen oder einen externen Dienstleister mit dieser Aufgabe betrauen.
Eine Fachkraft muss angestellt oder ein Mitarbeiter ausgebildet werden.
Ist mit den Unternehmensprozessen bereits vertraut.
Bei einem im Unternehmen angestellten DSB besteht die Möglichkeit zu einem Interessenskonflikt mit anderen Mitarbeitern.
Ein interner DSB genießt einen besonderen Kündigungsschutz und kann sich bestenfalls eingeschränkt um andere Aufgaben kümmern.
Externe DSB haben das nötige Fachwissen und bringen jahrelange Erfahrung mit.
Der DSB muss sich erst in das Unternehmen einarbeiten.
Als Außenstehende sind externe Datenschutzbeauftragte objektiv und sachlich in der Beurteilung von Unternehmensprozessen.
Die Kosten sind bei der Beauftragung eines Dienstleisters transparent und die Kündigung ist jederzeit fristgerecht möglich.
Die Beschäftigung eines internen Datenschutzbeauftragten führt neben dem Gehalt auch zu hohen Fortbildungskosten. Im Vergleich dazu sind die Kosten für einen Dienstleister wie uns niedriger.
Unsere Mitarbeiter sind durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand. Dies gilt sowohl für mögliche Änderungen im Datenschutzrecht als auch für sich ständig weiterentwickelnde Technologien.
Die Anstellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten oder Ausbildung eines vorhandenen Mitarbeiters kann Monate in Anspruch nehmen. Unser Expertenteam steht Ihnen hingegen umgehend zur Verfügung und gibt Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter besitzt einen besonderen Kündigungsschutz und ist daher nicht einfach auszutauschen. Den Vertrag mit uns können Sie jederzeit innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.
Ihr Weg zu sicherem Datenschutz
Ein externer Datenschutzbeauftragter schützt Ihr Unternehmen zuverlässig: Er minimiert Risiken, sorgt für rechtliche Sicherheit und entlastet Ihre Teams. Ob Start-up, Mittelstand oder Großunternehmen – wir entwickeln die passende Lösung für Ihre Datenschutzanforderungen.
Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennen, klären offene Fragen und zeigen Ihnen, wie eine Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten konkret aussehen kann.
Wir prüfen Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen, analysieren Prozesse und identifizieren Schwachstellen – als fundierte Basis für alle weiteren Schritte.
Auf Basis des Datenschutzaudits setzen wir konkrete Maßnahmen um: Wir schließen erkannte Lücken, aktualisieren Dokumentationen und optimieren Ihre Datenschutzpraxis gezielt.
BERATUNG
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Sie dauerhaft, beraten bei neuen Anforderungen und sorgen für die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.






Airport Conference Centre
Dennis Schulz
DATENSCHUTZ
Sie haben Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten?
Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, beraten wir Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns jederzeit!
Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Bei einem kostenfreien Kennlerntermin erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den zu erwartenden Beratungsaufwand und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles Angebot. Dies umfasst grundsätzlich eine monatliche Bestellungspauschale sowie unseren Stundensatz.
Die Höhe der Pauschale ist von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl der enthaltenen Beratungsstunden abhängig.
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Verpflichtend ist ein Datenschutzbeauftragter nach §38 BDSG für Unternehmen, die ständig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter müssen Unternehmen einen DSB benennen, die Verarbeitungen vornehmen, welche einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.
Ist es notwendig, dass ein externer Datenschutzbeauftragter vor Ort ist?
Unsere Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch remote zur Verfügung – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Ganz gleich, ob es um das erste Beratungsgespräch geht, Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter oder andere Beratungsleistungen aus dem Datenschutz.
Der direkte Kontakt und individuelle Austausch sind uns aber äußerst wichtig und vor allem für das erste Kennenlernen bevorzugen wir daher ein persönliches Gespräch. Gerade für Unternehmen mit Niederlassungen an verschiedenen Standorten bietet sich allerdings die Beratung aus der Ferne an. So entfallen Anreisezeiten und -kosten und die Terminfindung gestaltet sich flexibler.
Welche Anforderungen muss der Datenschutzbeauftragte erfüllen?
Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Der Datenschutzbeauftragte sollte sich auch kontinuierlich weiterbilden, da sich das Datenschutzrecht und die Technik ständig weiterentwickeln.
Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten muss ebenfalls gewährleistet werden. Das bedeutet einerseits, dass er keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Arbeit erhält (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Andererseits darf er keine Aufgaben und Pflichten ausüben, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Dazu zählen vor allem die Geschäftsführung, das Personalwesen oder IT-Verantwortliche.