datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zum betrieblichen Datenschutz zur Seite.

Unser erfahrenes Team aus TÜV-zertifizierten Experten unterstützt seit mehr als 15 Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen dabei, den Datenschutz rechtskonform und effizient zu gestalten.

DATENSCHUTZ:
EIN SCHRITT ZU
MEHR GELASSENHEIT
grundlagen

Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzanforderungen entwickeln sich ständig weiter – und Verstöße können erhebliche Folgen haben. Unser externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und optimal gegen Risiken geschützt ist.

Datenschutzaudit

Beim Datenschutzaudit prüfen wir Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen. Wir decken Schwachstellen auf, bewerten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und geben konkrete Empfehlungen.

DATENSCHUTZ- BERATUNG

Unsere Datenschutzberatung unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung individueller Konzepte und beantworten Ihre Fragen.

EXTERNER DATENSCHUTZ- BEAUFTRAGTER

Als externer Datenschutzbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform handelt und beraten Sie in allen Datenschutzfragen.

DATENSCHUTZ- SCHULUNGEN

In unseren Schulungen vermitteln wir Wissen zum Datenschutz und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für den Umgang mit Daten. Praxisnah, verständlich und auf Ihre Branche zugeschnitten.

INDIVIDUELLE DATENSCHUTZ- RICHTLINIEN

Wir erstellen Datenschutzrichtlinien, die individuell auf Ihre Prozesse abgestimmt sind und Ihnen helfen, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

DATENSCHUTZ- SIEGEL

Mit unserem Datenschutzsiegel zeigen Sie sichtbar Ihr Engagement für Datenschutz und dokumentieren die Einhaltung wichtiger Standards.

GEMEINSAM DURCH DEN DATENSCHUTZ DSCHUNGEL.

Dennis Schulz

Bereichsleiter
Datenschutz

INTERNER VS. EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Falls Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Sie können gemäß Art. 37 Abs. 6 DSGVO einen eigenen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten bestimmen oder einen externen Dienstleister mit dieser Aufgabe betrauen.

Interner Datenschutzbeauftragter

Eine Fachkraft muss angestellt oder ein Mitarbeiter ausgebildet werden.

Ist mit den Unternehmensprozessen bereits vertraut.

Bei einem im Unternehmen angestellten DSB besteht die Möglichkeit zu einem Interessenskonflikt mit anderen Mitarbeitern.

Ein interner DSB genießt einen besonderen Kündigungsschutz und kann sich bestenfalls eingeschränkt um andere Aufgaben kümmern.

Externer Datenschutzbeauftragter

Externe DSB haben das nötige Fachwissen und bringen jahrelange Erfahrung mit.

Der DSB muss sich erst in das Unternehmen einarbeiten.

Als Außenstehende sind externe Datenschutzbeauftragte objektiv und sachlich in der Beurteilung von Unternehmensprozessen.

Die Kosten sind bei der Beauftragung eines Dienstleisters transparent und die Kündigung ist jederzeit fristgerecht möglich.

Niedrige Kosten

Die Beschäftigung eines internen Datenschutzbeauftragten führt neben dem Gehalt auch zu hohen Fortbildungskosten. Im Vergleich dazu sind die Kosten für einen Dienstleister wie uns niedriger.

Umfassende Expertise

Unsere Mitarbeiter sind durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand. Dies gilt sowohl für mögliche Änderungen im Datenschutzrecht als auch für sich ständig weiterentwickelnde Technologien.

Effizienz

Die Anstellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten oder Ausbildung eines vorhandenen Mitarbeiters kann Monate in Anspruch nehmen. Unser Expertenteam steht Ihnen hingegen umgehend zur Verfügung und gibt Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen.

Einfacher Wechsel

Ein interner Datenschutzbeauftragter besitzt einen besonderen Kündigungsschutz und ist daher nicht einfach auszutauschen. Den Vertrag mit uns können Sie jederzeit innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.

Ihr Weg zu sicherem Datenschutz

Ein externer Datenschutzbeauftragter schützt Ihr Unternehmen zuverlässig: Er minimiert Risiken, sorgt für rechtliche Sicherheit und entlastet Ihre Teams. Ob Start-up, Mittelstand oder Großunternehmen – wir entwickeln die passende Lösung für Ihre Datenschutzanforderungen.

1
Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennen, klären offene Fragen und zeigen Ihnen, wie eine Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten konkret aussehen kann.

2
Bestandsaufnahme & Datenschutzaudit

Wir prüfen Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen, analysieren Prozesse und identifizieren Schwachstellen – als fundierte Basis für alle weiteren Schritte.

3
Umsetzung der Analyseergebnisse

Auf Basis des Datenschutzaudits setzen wir konkrete Maßnahmen um: Wir schließen erkannte Lücken, aktualisieren Dokumentationen und optimieren Ihre Datenschutzpraxis gezielt.

4
BETREUUNG &
BERATUNG

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Sie dauerhaft, beraten bei neuen Anforderungen und sorgen für die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.

Erfolgreiche Kundenprojekte

Dennis Schulz

BEREICHSLEITER
DATENSCHUTZ
Name
Datenschutzhinweise
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM DATENSCHUTZ

Sie haben Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten?
Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, beraten wir Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns jederzeit!

Bei einem kostenfreien Kennlerntermin erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den zu erwartenden Beratungsaufwand und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles Angebot. Dies umfasst grundsätzlich eine monatliche Bestellungspauschale sowie unseren Stundensatz.

Die Höhe der Pauschale ist von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl der enthaltenen Beratungsstunden abhängig.

Verpflichtend ist ein Datenschutzbeauftragter nach §38 BDSG für Unternehmen, die ständig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter müssen Unternehmen einen DSB benennen, die Verarbeitungen vornehmen, welche einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.

Unsere Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch remote zur Verfügung – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Ganz gleich, ob es um das erste Beratungsgespräch geht, Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter oder andere Beratungsleistungen aus dem Datenschutz.

Der direkte Kontakt und individuelle Austausch sind uns aber äußerst wichtig und vor allem für das erste Kennenlernen bevorzugen wir daher ein persönliches Gespräch. Gerade für Unternehmen mit Niederlassungen an verschiedenen Standorten bietet sich allerdings die Beratung aus der Ferne an. So entfallen Anreisezeiten und -kosten und die Terminfindung gestaltet sich flexibler.

Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Der Datenschutzbeauftragte sollte sich auch kontinuierlich weiterbilden, da sich das Datenschutzrecht und die Technik ständig weiterentwickeln.

Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten muss ebenfalls gewährleistet werden. Das bedeutet einerseits, dass er keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Arbeit erhält (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Andererseits darf er keine Aufgaben und Pflichten ausüben, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Dazu zählen vor allem die Geschäftsführung, das Personalwesen oder IT-Verantwortliche.

WEITERE KOMPETENZBEREICHE
IT-SERVICE
PROGRAMMIERUNG
VERKABELUNG
DATENSCHUTZ
COMPLIANCE