Datenschutzschulung
Schulungen im Datenschutz sind ein zentraler Baustein für rechtssichere Unternehmensprozesse. Wir bieten praxisnahe Trainings, die Ihre Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisieren und gesetzliche Anforderungen erfüllen.
So minimieren Sie Risiken und stärken nachhaltig das Vertrauen von Kunden und Partnern.
EIN SCHRITT ZU MEHR GELASSENHEIT
Schulungen im Rahmen unserer DSB-Betreuung
Datenschutz lebt vom Verständnis – deshalb sind gezielte Schulungen ein fester Bestandteil unserer Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter. Wir schulen Ihre Teams regelmäßig, praxisnah und passend zu Ihrer Branche.
Wir vermitteln allen Beschäftigten die Grundlagen des Datenschutzes. So schaffen wir Bewusstsein und minimieren Risiken im täglichen Umgang mit Daten.
Führungskräfte und technische Rollen erhalten vertiefte Einblicke in ihre spezifischen Pflichten. Der Fokus liegt auf Verantwortlichkeit, Risikoerkennung und Handlungsempfehlungen.
GEMEINSAM DURCH DEN DATENSCHUTZ DSCHUNGEL.
Dennis Schulz
DATENSCHUTZ
DIE VORTEILE EINER DATENSCHUTZSCHULUNG
Eine Datenschutzschulung zielt darauf ab, das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für diesen Bereich zu schärfen. Wir besprechen die rechtlichen Grundlagen, wie DS-GVO oder BDSG, und geben praktische Handlungsempfehlungen.
Denn jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein potentielle Datenschutzverstöße zu erkennen, um diese vermeiden zu können.
Datenschutzschulungen helfen dabei, gesetzliche Anforderungen wie die DSGVO nachweislich zu erfüllen. Sie zeigen, dass Ihr Unternehmen seinen Schulungspflichten nachkommt – ein wichtiger Aspekt bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden. So erhöhen Sie Ihre rechtliche Sicherheit mit minimalem Aufwand.
Geschulte Mitarbeitende erkennen Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten schneller und handeln verantwortungsbewusst.
Das reduziert typische Fehler wie unverschlüsselte Datenübertragungen oder ungewollte Datenweitergaben. Datenschutz wird so Teil der Unternehmenskultur statt eines Fremdthemas.
Datenschutz ist keine Ein-Mann-Aufgabe – Schulungen sorgen dafür, dass Wissen und Verantwortungsbewusstsein im gesamten Team verankert sind. Mitarbeitende lernen, welche Entscheidungen sie selbst treffen dürfen und wann Rücksprache nötig ist.
Das entlastet Fachverantwortliche und sorgt für ein stabileres Datenschutzmanagement.
Ein geschultes Team wirkt nach innen und außen professionell und vertrauenswürdig. Kunden, Partner und Mitarbeitende spüren, dass der Schutz ihrer Daten ernst genommen wird.
Das stärkt Ihre Marke und kann zum echten Wettbewerbsvorteil werden – gerade in sensiblen Branchen oder bei öffentlichen Ausschreibungen.
Ihr Weg zu sicherem Datenschutz
Eine fundierte Datenschutzschulung stärkt das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen: Sie schützt vor typischen Fehlern, schafft rechtliche Klarheit und macht Datenschutz zur gelebten Praxis. Ob für neue Mitarbeitende, Führungskräfte oder Fachabteilungen – wir vermitteln das nötige Wissen verständlich, praxisnah und auf Ihre Branche zugeschnitten
Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennen, klären offene Fragen und zeigen Ihnen, wie eine Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten konkret aussehen kann.
Wir prüfen Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen, analysieren Prozesse und identifizieren Schwachstellen – als fundierte Basis für alle weiteren Schritte.
Auf Basis des Datenschutzaudits setzen wir konkrete Maßnahmen um: Wir schließen erkannte Lücken, aktualisieren Dokumentationen und optimieren Ihre Datenschutzpraxis gezielt.
BERATUNG
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Sie dauerhaft, beraten bei neuen Anforderungen und sorgen für die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.






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Dennis Schulz
DATENSCHUTZ
Sie haben Fragen rund um den Datenschutz und die Schulungen Ihrer Mitarbeiter?
Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, beraten wir Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns jederzeit!
Ist eine Datenschutzschulung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Die DSGVO verlangt, dass Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, über die geltenden Vorschriften informiert und entsprechend unterwiesen werden. Fehlt eine Schulung, kann das im Fall eines Datenschutzverstoßes zu Bußgeldern oder Haftungsrisiken führen.
Wer muss im Unternehmen zum Thema Datenschutz geschult werden?
Grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten umgehen – also z. B. in der Personalabteilung, im Vertrieb, im Kundenservice oder in der IT. Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte oder externe Dienstleister sollten einbezogen werden, wenn sie Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Die Schulungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Was wird in einer Datenschutzschulung vermittelt?
Eine Datenschutzschulung vermittelt die wichtigsten Grundlagen der DSGVO und zeigt auf, wie personenbezogene Daten im Unternehmensalltag rechtssicher verarbeitet werden. Typische Inhalte sind:
Was sind personenbezogene Daten?
Wie vermeide ich Datenschutzverstöße im Alltag?
Umgang mit E-Mails, Passwörtern, Datenträgern und Dokumenten
Rechte von Betroffenen
Meldepflichten bei Datenpannen
Die Inhalte können je nach Branche, Position und Unternehmensstruktur angepasst werden.
Welche Schulungsformate gibt es (online, vor Ort)?
Datenschutzschulungen können flexibel durchgeführt werden – als Präsenzschulung vor Ort, als Online-Schulung im virtuellen Raum oder als E-Learning-Kurs zur selbstständigen Bearbeitung. Unternehmen können so das Format wählen, das am besten zu ihrem Arbeitsalltag passt. Auch Hybrid-Modelle oder individuelle Schulungskonzepte sind möglich.
Wie oft müssen Mitarbeitende zum Datenschutz geschult werden?
Empfohlen wird eine Schulung mindestens einmal jährlich. Zusätzlich sollte auch bei Neueinstellungen, internen Positionswechseln oder bei Änderungen der Datenschutzvorgaben eine Schulung stattfinden.
Wichtig ist, dass die Schulungen dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt werden – nur so kann das Unternehmen seiner Nachweispflicht im Fall einer Prüfung nachkommen.