Hinweisgebersystem
Sicher, anonym, gesetzeskonform – mit unserer Lösung erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zuverlässig und ohne unnötigen Aufwand.
Unsere spezialisierte Fallbearbeitungssoftware ermöglicht die einfache und datenschutzkonforme Entgegennahme sowie Bearbeitung von Hinweisen aus dem Unternehmen oder von extern.
Dabei steht nicht nur die Technik im Mittelpunkt: Wir begleiten Sie persönlich – von der ersten Beratung über die Einrichtung bis hin zur laufenden Betreuung.
Die Softwarelösung für bessere Compliance
Wir prüfen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie diese effizient umsetzen. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen – ohne Juristendeutsch.
Wir übernehmen Installation, Konfiguration und Anpassung der Software an Ihre Prozesse. So starten Sie schnell und fehlerfrei – ganz ohne technischen Aufwand.
Auf Wunsch übernehmen unsere Experten die komplette Bearbeitung eingehender Hinweise. Sie bleiben entlastet – und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Bei Fragen oder Problemen sind wir zuverlässig erreichbar – per Telefon oder E-Mail. Regelmäßige Updates halten Ihre Lösung sicher und aktuell.
Digitale Meldestelle jetzt einrichten
Ihre zentrale Plattform für sichere Hinweisbearbeitung
Mit unserer Fallbearbeitungssoftware bearbeiten Sie Meldungen strukturiert, effizient und gesetzeskonform. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv gestaltet und ermöglicht eine klare Fallzuweisung, Fristenüberwachung und revisionssichere Dokumentation.
Sie behalten jederzeit den Überblick über offene Fälle, Fortschritte und abgeschlossene Vorgänge. Dank integrierter Kommunikationsfunktion können Rückfragen anonym gestellt und beantwortet werden – einfach, sicher und datenschutzkonform.
Vergleich von Hinweisgebersystemen
DSGVO- und HinSchG-konform mit verschlüsselter Speicherung & Zugriffskontrolle
Anonyme Kommunikation über gesicherte Plattform möglich
Genaue Steuerung, wer welche Fälle sieht und bearbeitet
Detaillierte Berichte, Fristenüberwachung und revisionssichere Protokolle
Integrierte Workflows zur strukturierten Fallbearbeitung, Eskalation und Dokumentation
Oft unzureichende Verschlüsselung oder Datenschutzfunktionen
Rückfragen oft nicht möglich oder nur per unsicherer E-Mail
Keine oder nur sehr rudimentäre Berechtigungssteuerung
Kaum oder keine Auswertungs- oder Reportingmöglichkeiten
Meist nur einfache Erfassung ohne systematische Bearbeitung
Schritt für Schritt zur sicheren Lösung
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Betreuung: Unser strukturierter Beratungsprozess sorgt für eine rechtssichere, effiziente und sorgenfreie Umsetzung. Wir begleiten Sie persönlich – praxisnah, transparent und zielgerichtet.
Wir klären Ihre individuellen Anforderungen, Unternehmensgröße und bestehende Strukturen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und passende Empfehlungen.
Konzeption
Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Hinweisgeberprozesse. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben und Ihre internen Abläufe.
Wir richten die Software ein, konfigurieren Berechtigungen und schulen Ihre Mitarbeitenden. Alles startklar für einen sicheren Betrieb – ohne Mehraufwand für Ihr Team.
Betreuung
Auch nach der Einrichtung sind wir an Ihrer Seite – bei Fragen, Updates oder neuen Anforderungen. So bleibt Ihr System jederzeit aktuell und gesetzeskonform.






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Jörg Hoffmann
beauftragter
Sie haben Fragen zu Hinweisgebersystemen?
Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, beraten wir Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns jederzeit!
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder Dritten, vertraulich auf Missstände im Unternehmen hinzuweisen – etwa auf Gesetzesverstöße, Korruption, Diskriminierung oder Datenschutzverletzungen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ohne dass Hinweisgeber Nachteile befürchten müssen.
Welche Unternehmen sind zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet?
Laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem bereitzustellen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden galt die Pflicht bereits ab Mitte 2023, für kleinere Betriebe ab 50 Personen seit dem 17. Dezember 2023. Auch unabhängig von der Größe kann ein Hinweisgebersystem sinnvoll sein – z. B. zur Absicherung von Compliance und Haftung.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das HinSchG setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schützt Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden – vor allem vor Kündigung, Abmahnung oder sonstigen Benachteiligungen. Unternehmen sind verpflichtet, sichere interne Meldekanäle bereitzustellen und Hinweise vertraulich zu behandeln sowie fristgerecht zu bearbeiten.
Wie funktioniert ein Hinweisgebersystem in der Praxis?
Hinweisgeber können über ein sicheres Online-Formular, eine E-Mail-Adresse, Telefon oder persönlich eine Meldung abgeben. Die interne Meldestelle prüft den Eingang, bestätigt den Hinweis innerhalb von 7 Tagen und gibt nach spätestens 3 Monaten Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung. Alle Abläufe müssen dokumentiert und vertraulich behandelt werden – auch gegenüber der Geschäftsführung.
Kann ein Hinweisgebersystem extern betrieben werden?
Ja, Unternehmen können ein Hinweisgebersystem auch an einen externen Dienstleister auslagern. Das ist vor allem für kleinere oder mittlere Unternehmen sinnvoll, die keine eigene Meldestelle mit entsprechendem Fachwissen aufbauen möchten. Externe Lösungen bieten Datenschutz, rechtssichere Abläufe und oft digitale Plattformen zur einfachen Nutzung – ohne internen Aufwand.